Blog
Blog
Unser ISMS-Vorgehensmodell
Im Oktober 2025 hatten wir die Gelegenheit, unser selbst entwickeltes Vorgehensmodell zur Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) auf der Auditorentagung des QZV – dem Verein zur Qualitätssicherung und Zertifizierung für den Mittelstand e. V. – vorzustellen und zu diskutieren.
Da unser Vorgehensmodell auf die Umsetzung der Anforderungen der ISO 27001 Normen ausgelegt ist, bot die Veranstaltung den perfekten Rahmen, um den AuditorInnen des QZV unsere Herangehensweise näherzubringen.
NIS-2: Gesetzgebung auf der Zielgeraden – jetzt vorbereitet sein
Die europäische NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security) hebt das Cybersicherheitsniveau in der EU auf ein neues Level. Deutschland setzt die Vorgaben aktuell in nationales Recht um – die Verabschiedung steht kurz bevor. Für Unternehmen heißt das: Jetzt handeln, statt zu warten.
Für viele Unternehmen bedeutet das einen grundlegenden Wandel. Während die bisherige NIS-Richtlinie nur einen eng definierten Kreis kritischer Infrastrukturen betraf, wird der Geltungsbereich nun deutlich ausgeweitet.
Die neue Maschinenrichtlinie
Die seit 17 Jahren geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird durch die neue Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 ersetzt.
Im Unterschied zu EU-Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, haben EU-Verordnungen direkte Gesetzeskraft. Die Verordnung trat Ende Juni 2023 in Kraft und gilt verbindlich ab Januar 2027. Ab Januar 2027 dürfen neue Produkte nur noch entsprechend der neuen Maschinenverordnung 2023/1230 in den Verkehr gebracht werden.