NIS2 News
Cybersicherheit ist Chefsache.
Und Sache aller anderen auch.
Was § 38 und § 30 BSIG konkret fordern — und warum die Antwort auf Cybersicherheit nicht im Rechenzentrum beginnt, sondern im Konferenzraum.
§ 38 BSIG
GF-Pflicht
Schulung, Überwachung, Haftung — nicht delegierbar
§ 30 BSIG
Alle
Mitarbeiterschulung als Pflichtmaßnahme Nr. 7
BSI-Handreichung
April 2026
Version 1.0 — faktischer Prüfungsmaßstab
Wissenschaft
45–65 %
weniger Vorfälle durch maßgeschneiderte Schulungen
Seit dem 6. Dezember 2025 ist in Deutschland durch das BSI geregelt, was viele Unternehmen bis dahin nur als Empfehlung verstanden haben: Cybersicherheit ist nicht mehr nur Sache der IT-Abteilung. Schulungen sind Pflicht — für Mitarbeitende und Geschäftsführung gleichermaßen. Die Verantwortung liegt bei allen, die Gesamtverantwortung beim Management.
1 — Die gesetzliche Grundlage: Zwei Paragraphen, ein klares Bild

Das NIS2-Umsetzungsgesetz kennt zwei separate Schulungspflichten, die zusammengelesen erst ihr volles Gewicht entfalten:

§ 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 BSIG
Mitarbeiterschulung als Pflichtmaßnahme

Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, grundlegende Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik durchzuführen. Adressat sind alle Mitarbeitenden — interne wie externe — die innerhalb der Einrichtung mit IT-Systemen und Anwendungen arbeiten. Ziel ist ein angemessenes Sicherheitsbewusstsein und die Einhaltung sicherheitsrelevanter Vorgaben.

§ 38 Abs. 3 BSIG
Schulungspflicht der Geschäftsleitung

Auch die Geschäftsleitungen der wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen sind zur regelmäßigen Teilnahme an Schulungen verpflichtet. Die Geschäftsleitung muss gewährleisten, dass Cybersicherheit integraler Bestandteil der Geschäfte des Unternehmens und des Risikomanagements ist. Informationssicherheit liegt in der Gesamtverantwortung der Unternehmensleitung.

Beide Pflichten sind getrennt zu betrachten — aber gemeinsam zu denken. Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung. Aufgaben können delegiert werden, die Verantwortung für Governance und Aufsicht nicht.

2 — Was das BSI als Standard definiert: Die Handreichung April 2026

Die BSI-Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung (Version 1.0, April 2026) beantwortet konkret: wer geschult werden muss, wie oft, in welchen Formaten und durch wen. Die Handreichung ist nicht rechtsverbindlich — wird aber die Aufsichtspraxis des BSI prägen und gilt faktisch als Prüfungsmaßstab.

Die BSI-Handreichung empfiehlt einen Schulungsturnus von höchstens drei Jahren sowie einen zeitlichen Umfang von rund vier Stunden — beides sind Empfehlungen, keine starren gesetzlichen Vorgaben.

Die drei Kompetenzfelder (BSI-Handreichung, April 2026):

Kompetenzfeld 1
Risikoerkennung & -bewertung

Welche Bedrohungen und Schwachstellen existieren — und wie bewerte ich ihre Relevanz für mein Unternehmen?

Kompetenzfeld 2
Risikomanagement-Maßnahmen

Welche der zehn Pflichtmaßnahmen nach § 30 BSIG sind in meinem Unternehmen umgesetzt und wirksam?

Kompetenzfeld 3
Auswirkungsbeurteilung

Was bedeutet ein Sicherheitsvorfall konkret für den Geschäftsbetrieb, die Haftung und die Meldepflicht?

BSI: Handreichung NIS-2-Geschäftsleitungsschulung, Version 1.0, April 2026 — bsi.bund.de/dok/nis-2-schulung-geschaeftsleitung

3 — Was das BSI für Mitarbeiterschulungen vorschreibt

In einem Unternehmen sind neben technischen Maßnahmen auch die Mitarbeitenden ein entscheidender Faktor für Informationssicherheit. Eine Kombination aus Technik, gezielten Schulungen, Sensibilisierung und einer gelebten Sicherheitskultur ist der Schlüssel zu einer robusten Strategie — kein Element davon kann die anderen ersetzen.

Das BSI benennt typische Verhaltensweisen wie Phishing und Social Engineering, schwache Passwörter, das Ignorieren von Sicherheitsrichtlinien und fehlendes Gefahrenbewusstsein als zentrale Risikofaktoren.

Was betroffene Einrichtungen konkret umsetzen müssen

Awareness-Schulungen regelmäßig durchführen — beginnend mit der Ersteinweisung, ergänzt durch jährliche Aktualisierungen. Awareness-Programm nach dem 8-stufigen ENISA-Rahmen entwickeln. Klare und verständliche Sicherheitsrichtlinien vermitteln. Sicherheitskultur im Unternehmen etablieren. Gezielte Schulungen im Umgang mit den eingesetzten Systemen durchführen.

BSI: #nis2know — Grundlegende Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen — bsi.bund.de/dok/nis-2-schulung-sensibilisierung
Dokumentation ist Pflicht

Neben der Durchführung ist auch die Dokumentation eine notwendige Bedingung zur Erfüllung der Anforderungen des BSI-Gesetzes. Die Nachweise müssen nachvollziehbar dokumentiert und im Bedarfsfall gegenüber Aufsichtsbehörden vorlegbar sein. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, die Umsetzung und Wirksamkeit zu überwachen.

§ 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 BSIG / § 38 Abs. 1 BSIG
4 — Was die Wissenschaft bestätigt
Prümmer et al. (2023) — Systematischer Review

Eine Analyse von 142 relevanten Studien zu Cybersicherheitsschulungsmethoden kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Die große Mehrheit der Studien berichtet positive Effekte — unabhängig davon, welche Methode eingesetzt wurde.

Computers & Security — 89 Zitierungen
Sutton et al. (2024) — Sicherheitskultur als Managementaufgabe

Eine starke Sicherheitskultur sollte nicht als rein technisches Problem betrachtet werden, sondern als Managementaufgabe. Sie erfordert die Einbindung und Vorbildfunktion des Top-Managements — deckungsgleich mit der BSI-Anforderung aus § 38 BSIG.

Computers & Security — 25 Zitierungen
Ugbebor et al. (2024) — KMU-Kontext

Unternehmen, die maßgeschneiderte Schulungsprogramme einführten, verzeichneten eine Reduktion sicherheitsbezogener Vorfälle durch Mitarbeiterfehler um 45 bis 65 Prozent.

Journal of Knowledge Learning and Science Technology — 13 Zitierungen
Khadka et al. (2025) — Human-Centric Framework

Cybersicherheit wurde traditionell als technische Herausforderung betrachtet — zunehmende Evidenz belegt jedoch die zentrale Rolle menschlicher Faktoren. Ein wirksamer Ansatz muss technische und menschenzentrierte Ansätze integrieren.

International Journal of Information Security — 42 Zitierungen

Plasch, Zeisler et al. (2026): CySeReS-KMU Best Practice Guide, Kap. 3.2.1, S. 52 — Führungskräfte haben großen Einfluss darauf, wie ernst Cybersicherheit im Unternehmen genommen wird.

5 — Deutschland vs. Österreich: Was gilt wann?
🇩🇪 Deutschland 🇦🇹 Österreich
GesetzNIS2UmsuCGNISG 2026
In Kraft6. Dezember 20251. Oktober 2026
GF-Schulungspflicht§ 38 BSIG — sofort gültigVergleichbare Regelung ab Okt. 2026
Mitarbeiterschulung§ 30 BSIG — sofort PflichtAb Oktober 2026 verpflichtend
OrientierungsrahmenBSI-Handreichung April 2026Bundesamt für Cybersicherheit AT
DokumentationSofort PflichtAb Registrierung

Die Zeit bis Oktober 2026 ist keine Schonfrist, sondern die letzte Gelegenheit zur Vorbereitung. Unternehmen, die Schulungs-, Nachweis- und Risikomanagementprozesse bereits jetzt etablieren, starten mit einem deutlichen Compliance-Vorsprung in das NISG-2026-Regime.

6 — Was Unternehmen jetzt konkret tun können
Schritt 1
Bestandsaufnahme

Welche Schulungen existieren bereits? Wer hat wann teilgenommen? Ist das nachvollziehbar dokumentiert und gegenüber Aufsichtsbehörden nachweisbar?

Schritt 2
Geschäftsführungsschulung planen

BSI empfiehlt höchstens alle drei Jahre, rund vier Stunden, alle drei Kompetenzfelder als integriertes Konzept. Teilnahme dokumentieren.

Schritt 3
Mitarbeiterschulung strukturieren

Nicht einmalig, nicht als Pflichtklick. Ersteinweisung plus jährliche Aktualisierung plus anlassbezogene Kampagnen. Rollenspezifisch, praxisnah, messbar.

Schritt 4
Awareness-Programm entwickeln

8-stufiger ENISA-Rahmen: Ziele ermitteln, Mittel sichern, Zielgruppen identifizieren, Methoden wählen, Zeitplan erstellen, durchführen, evaluieren, überarbeiten.

Schritt 5 — Sicherheitskultur verankern

Eine offene Fehlerkultur, in der Mitarbeitende Verdächtiges melden dürfen, ohne Konsequenzen zu fürchten, ist eine der wirksamsten organisatorischen Schutzmaßnahmen — weil sie das einzige Sicherheitsinstrument ist, das Angreifer nicht technisch umgehen können.

Plasch, Zeisler et al. (2026): CySeReS-KMU Best Practice Guide, Kap. 3.2.4, S. 53
Fazit

NIS2 hat eine Frage endgültig beantwortet: Wer ist für Cybersicherheit verantwortlich? Die Antwort lautet: alle — aber mit unterschiedlichen Pflichten.

Geschäftsführung: Trägt die strategische und haftungsrechtliche Gesamtverantwortung. Aufgaben können delegiert werden, die Verantwortung für Governance und Aufsicht nicht.

Mitarbeitende: Tragen im Arbeitsalltag Verantwortung für die Einhaltung von Sicherheitsvorgaben und bilden die erste Verteidigungslinie gegen Phishing, Social Engineering und Fehlverhalten.

IT-Abteilung: Ist Enabler und Umsetzungspartner — aber nicht mehr alleiniger Verantwortlicher.

Wer das versteht, hat nicht nur eine Compliance-Anforderung erfüllt. Er hat ein zentrales Unternehmensrisiko adressiert.

Gemeinsam statt alleine — OMNI Inform Pro
Schulungspflicht erfüllen. Sicherheitskultur aufbauen.

OMNI Inform Pro begleitet Unternehmen bei der Umsetzung der NIS2-Schulungspflichten — von der Geschäftsführungsschulung nach BSI-Handreichung bis zum strukturierten Awareness-Programm für alle Mitarbeitenden. In einem gemeinsamen Workshop analysieren wir den Status quo und entwickeln einen konkreten Umsetzungsplan.

Thomas Holzer, Geschäftsführer OMNI Inform Pro, ist Mitglied der IT Security Experts Group der WKO Tirol. Für österreichische Unternehmen kann dieser Workshop über die Tiroler Beratungsförderung gefördert werden.
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